I. ALLGEMEINES
Artikel 1.
Die öffentliche Bibliothek Eschdorf untersteht der Zuständigkeit der a.s.b.l. liesen a lauschtern und wird unterstützt von der Gemeinde Esch-Sauer und dem Kulturministerium. Die Bibliothek ist Mitglied des nationalen Bibliotheksverbundes bibnet.lu.
Artikel 2.
Die Bibliothek Eschdorf ist ein für die allgemeine Bevölkerung öffentlich zugänglicher Dienst ohne jegliche Beschränkung hinsichtlich Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Nationalität, Sprache oder sozialem Status. Sie stellt Dienstleistungen zur Verfügung und baut Bücherbestände sowohl für die Ausleihe als auch für die Benutzung vor Ort auf, mit dem Ziel der Informationsgewinnung, dauerhaften Weiterbildung, kulturellen Bereicherung und Freizeitgestaltung.
Artikel 3.
Jede Person, die sich in die Bibliothek einschreibt, muss den Bedingungen der vorliegenden Benutzungsordnung und ihren Anhängen zustimmen.Die Benutzungsordnung ist in den Räumen der Bibliothek sowie auf ihrer Internetseite einsehbar.
Artikel 4.
Der Zugang zur Bibliothek und ihren Dienstleistungen, die Einschreibung in die Bibliothek, die Nutzung der Printmedien und elektronischen Datenbanken vor Ort sowie die Ausleihe von Büchern und Multimedia-Dokumenten unterliegen den nachfolgenden Bedingungen.
II. ZUGANGSBEDINGUNGEN
Artikel 5.
Um den Zugang zur Bibliothek zu erleichtern, ist sie in eine Kinder-/Jugendabteilung und eine Abteilung für Erwachsene unterteilt. Die Kinder- und Jugendabteilung richtet sich insbesondere an junge Menschen unter 16 Jahren.
Artikel 6.
Die Bibliothek stellt ihren Benutzerinnen/Benutzern folgende Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung:
– Einsicht der Bücherbestände vor Ort,
– Ausleihe von Büchern,
– Internetzugang,
– Zugang zum Online-Katalog des nationalen Bibliotheksverbundes catalog.bibnet.lu, der die Bestände der Bibliothek erfasst,
– Auskunfts- und Beratungsdienst für die Recherche,
– Online-Auskunftsdienst,
– Aktivitäten zur Lese- und Wissensförderung in Zusammenarbeit mit kulturellen, sozialen und pädagogischen Akteuren sowie Lehrgänge zur Vermittlung von Kompetenzen in der dokumentarischen Recherche anhand elektronischer Hilfsmittel.
Artikel 7.
Die Nutzung der Internetposten unterliegt den Bestimmungen der Internet-Benutzungsordnung. Die Bibliothek behält sich das Recht vor, den Internetzugang auf Webseiten zu beschränken, die den Zielsetzungen einer öffentlichen Bibliothek und den Bedürfnissen einer dokumentarischen Recherche entsprechen.
Artikel 8.
Es ist ausdrücklich untersagt, die Einstellungen der Computer, sei es auf direkte oder indirekte Weise, insbesondere durch die Installation von Software zu verändern.
Artikel 9.
Die Öffnungszeiten der Bibliothek hängen am Eingang der Bibliothek aus.
III. EINSCHREIBEBEDINGUNGEN
Artikel 10.
Die Einschreibung in die Bibliothek ist kostenlos. Eine Benutzerkarte wird der Benutzerin/dem Benutzer (am Anmeldeschalter) unter Vorlage eines gültigen Personalausweises und nach Unterschrift der Benutzungsordnung der Bibliothek ausgehändigt. Mit ihrer/seiner Einschreibung bestätigt die Benutzerin/der Benutzer die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen und ein Exemplar ausgehändigt bekommen zu haben. Die Benutzerkarte ist nicht übertragbar und hat eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss das Anmeldeformular von einer erziehungsberechtigten Person gegengezeichnet werden. Zudem müssen Name, Vorname und Adresse besagter Person hinterlegt werden sowie eine Telefonnummer, unter der sie gegebenenfalls zu erreichen ist.
Artikel 11.
Jedwede Adressänderung muss ohne Verzögerung der Bibliothek mitgeteilt werden. Der Verlust der Benutzerkarte muss der Bibliothek schnellstmöglich gemeldet werden.
Artikel 12.
Gemäß dem geänderten Gesetz vom 2. August 2002 über den Personenschutz hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten hat jede Leserin/jeder Leser das Recht auf Zugang zu ihren/seinen personenbezogenen Daten sowie die Daten modifizieren oder Einspruch gegen die Bearbeitung dieser Daten durch die Bibliothek einlegen zu können. Um einen Anspruch auf dieses Recht zu haben, muss die Leserin/der Leser die Bibliothek schriftlich davon in Kenntnis setzen.
IV. BEREITSTELLUNG VON DOKUMENTEN DER BIBLIOTHEK (VOR ORT UND AUSLEIHE)
Artikel 13.
Die Ausleihe wird denjenigen Personen gewährt, die als Benutzerinnen/Benutzer eingeschrieben und im Großherzogtum Luxemburg oder in der Großregion wohnhaft sind. Menge der Ausleihe: maximal 4 Dokumente
Zeitraum der Ausleihe: 4 Wochen
1 Verlängerung (4 Wochen)
Artikel 14.
Die Bibliothek behält sich das Recht vor, bestimmte Dokumente vom direkten Zugang in den Lesesälen oder von der Ausleihe auszuschließen. Die Benutzerinnen/Benutzer werden via Online-Katalog über den Standort der betroffenen Dokumente informiert.
V. ALLGEMEINE BENUTZUNGSBESTIMMUNGEN DER BIBLIOTHEKSDIENSTLEISTUNGEN
Artikel 15.
Die Benutzerin/der Benutzer wird dazu angehalten, die Räume, Einrichtungsgegenstände und anderen Benutzerinnen/Benutzer sowie das Bibliothekspersonal zu respektieren.
Die Benutzerin/der Benutzer trägt die alleinige Verantwortung für die ihr/ihm zur Verfügung gestellten Dokumente während der gesamten Dauer der Ausleihe sowie deren Nutzung, Verlust, Beschädigung und Veränderung. Es ist nicht gestattet, Bibliotheksgut zu verkaufen oder an Dritte weiterzugeben. Der/m Karteninhaber/in obliegt die Verantwortung für jedwede Ausleihe, die von welcher Person auch immer mit Hilfe ihrer/seiner Benutzerkarte getätigt wird. Die Eltern haften für ihre Kinder bezüglich des Zugangs und des Respekts der Räume und bezüglich der Benutzung der Buchbestände der Bibliothek. Die Benutzerin/der Benutzer ist dazu angehalten, sich nach den Anweisungen des Bibliothekspersonals zu richten.
Artikel 16.
Jede Benutzerin/jeder Benutzer haftet persönlich für seine Internetnutzung im Computernetzwerk der Bibliothek. Die Nutzung zwecks Abrufung von Internetseiten, die gegen die geltenden Gesetze bezüglich Urheberrechten, verwandten Schutzrechten und Datenbanken und/oder bezüglich Personen- und Eigentumsschutzbestimmungen gemäß Festlegung im Strafgesetzbuch, verstoßen, kann vor allem in Fällen von Anstiftung zu rassistischer Diskriminierung und Angriffen auf die Ehre und den Ruf von Personen strafrechtlich verfolgt werden (Art. 455 und 443-453 des Strafgesetzbuchs). Das Besuchen von Internetseiten mit Texten und/oder Bildern, welche der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen und einen Verstoß gegen die guten Sitten darstellen, ist strikt verboten.
Artikel 17.
Die Benutzerinnen/Benutzer der Computerposten übernehmen die volle Verantwortung hinsichtlich von Strafverfolgungen, die durch eine dritte Person gegen sie unternommen werden aufgrund von unzweckmäßiger Nutzung der zugänglichen Dienste auf dem Computernetzwerk der Bibliothek.
Artikel 18.
Die Bibliothek kann jeder Person, welche die interne Benutzungsordnung nicht respektiert, die Benutzerkarte entziehen. Der Aufenthalt in den Räumen der Bibliothek kann ihr untersagt werden. Die Ausleihe von Dokumenten ist gemäß Artikel 13 während der gesamten Ausleihdauer kostenlos. Diese Fristen müssen strikt eingehalten werden und verspätete Rückgaben können mit einem Bußgeld gemäß der Bußgeldverordnung geahndet werden. Unbeschadet der festgeschriebenen gesetzlichen Strafen behält sich die Bibliothek das Recht vor, die vorliegende Benutzungsordnung durch das Hinzufügen anderer Bußgelder zu erweitern. Bußgeld gemäß der Bußgeldverordnung: 1,00 € pro Dokument pro Woche